header gebaeude

Können Sie die Schule aus Krankheit, Unfall o. Ä. nicht besuchen, sind Sie dazu verpflichtet, die Schule und Ihren Ausbildungsbetrieb darüber bis 8:00 Uhr zu informieren.

Hierfür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Abwesenheit über die Untis-App melden

Laden Sie sich die Untis-App im Google-Play-Store (Android) oder im App-Store von Apple herunter.

Die Zugangsdaten erhalten Sie am Anfang des Schuljahres. Beachten Sie hierbei die Hinweise auf dieser Seite.

1. Nach dem Aufrufen wählen Sie unten den Menüpunkt "Info-Center".

Untis Mobile 1

2. Wählen Sie den Menüpunkt "Meine Abwesenheiten".

Untis Mobile 2

3. Wählen Sie oben rechts das Plus-Symbol aus.

Untis Mobile 3

4. Nach der Eingabe von Beginn, Ende, Abwesenheitsgrund und ggf. einer Notiz als Hinweis für die Schule wählen Sie oben rechts den Haken aus.

Untis Mobile 4

Telefonische Benachrichtigung

Alternativ rufen Sie in der Schule an.

Staatliche Berufsschule Lichtenfels
Goldbergstraße 5
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 9574-0
Telefax: 09571 9574-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Entschuldigung

Außerdem müssen Sie Ihrem Klassenlehrer zeitnah eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses muss der Ausbildungsbetrieb abgezeichnet haben (Stempel und Unterschrift). Bei minderjährigen Schülern haben zusätzlich die Eltern zu unterzeichnen.

Beurlaubung

In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung von einem Schultag möglich. In einem solchen Fall müssen Sie rechtzeitig einen Beurlaubungsantrag stellen. Der Ausbildungsbetrieb muss den Antrag abzeichnen (Stempel und Unterschrift). Nach der Befürwortung oder Ablehnung durch den Klassenleiter entscheidet die Schulleitung nach eingehender Prüfung über die Genehmigung des Antrags.

Bei betriebsbedingter Abwesenheit hat der Ausbildungsbetrieb den Antrag auf Befreiung des Schülers vom Unterricht rechtzeitig dem Klassenleiter zur Befürwortung sowie der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen.

Stand: 06.09.2021

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog. Oft werden in Typoblindtexte auch fremdsprachige Satzteile eingebaut (AVAIL® and Wefox™ are testing aussi la Kerning), um die Wirkung in anderen Sprachen zu testen.

Headline

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog.

  • fghfghghgfhjh
  • ghghgh
  • hgghgh

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen.

Die Schulpflicht dauert 12 Jahre (Art. 35 Abs. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht, die nach neun Schuljahren beendet ist (Art. 37 Abs. 3 BayEUG) und in die Berufsschulpflicht, die durch den Besuch der Berufsschule erfüllt wird.

Berufsschulpflicht

Die Berufsschule ist Pflichtschule für alle, die in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung stehen; ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung.

Grundsätzlich endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Berufsschulpflicht endet jedoch mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Auszubildende das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Auch Schulabgänger ohne mittleren Schulabschluss, die kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind berufsschulpflichtig.

Berufsschulberechtigung

Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt (Art. 40 Abs.1 BayEUG). Umschüler für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Umschulungsvertrag nach § 47 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen (Art. 10 Abs. 2 BayEUG).

Stand: 17.02.2011

"Die Top - Zusatzqualifikation"

  • Prag
    (10.06. – 23.06.2018)  
  • London, Glasgow, Cork oder Malta
    (28.07. – 18.08.2018 oder länger)    
  • Ostrau
    (10.06. – 23.06.2018)


Die Staatl. Berufsschule Lichtenfels bietet jedes Jahr Auszubildenden attraktive berufsbezogene 2-wöchige Auslandspraktika in Prag und Ostrau sowie 3-wöchige Auslandspraktika in London, Glasgow, Cork und auf Malta für fast alle Ausbildungsberufe an. Gemeinsam mit unseren Partnerschulen, der Handelsakademie in Prag, der Technischen Oberschule für Elektro- und Informationstechnik in Ostrau sowie unserem Kooperationspartner Arbeit und Leben e. V., Berlin, ermöglichen wir unseren Auszubildenden, wichtige berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln.
Das Auslandspraktikum in Tschechien ist als Schüleraustausch organisiert und deshalb für unsere Auszubildenden nahezu kostenlos.
Für den Aufenthalt in Großbritannien, Irland und auf Malta fallen Kosten von ca. 300,00 € - 880,00 € an je nach Aufenthaltsort, - dauer und Leistungsumfang, da kein Gegenbesuch britischer, irischer oder maltesischer Praktikanten erfolgt (Flugkostenerstattung bis 200,00 € möglich).

Die Vorteile für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb:


•    Zertifizierung des Praktikums mittels Praktikumszeugnis und europass Mobilität
•    Qualifikationsverbesserung: z. B. Fachkompetenz, Mobilität, interkulturelle Kompetenz, Sprachkompetenz, usw.
•    Teil der Berufsausbildung laut § 2 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
•    Finanzielle Förderung mit Mitteln des EU-Programms Erasmus+ und Tandem, dem Koordinierungszentrum für Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch
•    Organisatorische Unterstützung (Unterkunft, Praktikumssuche, Betreuung)
•    Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung beim Schüleraustausch mit Prag und Ostrau
•    Wichtige Zusatzqualifikation für spätere Bewerbungen
•    Unvergessliche Erfahrung
•    Die Teilnahme ist bis zu einem Jahr nach dem Ende der Berufsausbildung möglich

Vorbereitung:


In Prag und Ostrau findet in den ersten 2 - 3 Tagen des Aufenthalts ein Vorbereitungsseminar mit einer speziell ausgebildeten Sprachanimateurin statt. Diese Vorbereitungstage sind der sprachlich-kulturellen Einführung gewidmet. Für Großbritannien, Irland und Malta findet ein Informationsnachmittag am 09.03.18 ab 14:00 Uhr und ein Vorbereitungsseminar am 15.06.18 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr im Raum 1.01 statt. In Großbritannien und auf Malta werden eine Woche vor dem Praktikum oder parallel zum Praktikum bzw. zur Berufsfelderkundung Sprachkurse angeboten.

Finanzierung:


•    Unterbringung und Verpflegung werden vom Gastgeber zur Verfügung gestellt.
•    ÖPNV-Zuschuss.
•    Die Praktikanten in Tschechien können (müssen aber nicht) von der Einsatzstelle ein wöchentliches Taschengeld bekommen.

Voraussetzungen:


•    Alter: ab 18 Jahren
•    Bereitschaft der deutschen Schüler, die in Tschechien waren, im Herbst des jeweiligen Jahres einen Praktikanten aufzunehmen. Dafür wird Kostenersatz gewährt.
•    Bereitschaft des Ausbildungsbetriebes, den Auszubildenden zu entsenden und, wenn der deutsche Auszubildende in Tschechien war, im

Herbst einen Praktikumsplatz für einen tschechischen Abiturienten anzubieten.
Interessiert?

Oberstudienrat Klaus Schwarz, Mail: swz(at)bs-lif.de, Tel: 09571 9574-0, freut sich, offene Fragen zu beantworten.

Anmeldung:


•    Für Prag und Ostrau: Die Anmeldung erfolgt durch den Personalbogen
•    und einem tabellarischen Lebenslauf, vorzugsweise mittels europass Lebenslauf..
•    Für Großbritannien, Irland und Malta: Eintrag in eine Anmeldeliste bis 20.04.18 direkt bei Herrn Schwarz (Lehrer an der Staatl. Berufsschule Lichtenfels).
•    Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende nach Tschechien entsendet, füllt bitte das Formular B4 für die tschechischen Praktikanten aus.

Informationsmaterial

Die leeren Formulare sind auf der Webseite der Berufsschule (www.bs-lif.de, Link Auslandspraktikum) erhältlich und sind ausgefüllt (im Original) entweder persönlich abzugeben oder an folgende Adresse zu schicken:
Staatliche Berufsschule Lichtenfels, Herrn OStR Schwarz, Goldbergstr. 5, 96215 Lichtenfels

6

Unterrichtstage

Hier finden Sie die Blockpläne für die jeweiligen Schuljahre und Klassen aus allen Bereichen.

Mehr Info


1

Anmeldung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Berufsschule Lichtenfels anzumelden.

Mehr Info