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Erwerb von Schulabschlüssen an der Berufsschule

Zeugnis

Der Abschluss steht am Ende einer Schullaufbahn. Er eröffnet viele Möglichkeiten, etwa den Zugang zu einer weiterführenden Schule. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite vor, welche weiteren Abschlüsse mit dem eigentlichen Berufsabschluss erworben werden können - und wie man sie erreicht.

Abschlüsse 120911

Der mittlere Schulabschluss der Berufsschule

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Anstelle von Kenntnissen in Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Fremdsprache, z. B. Russisch, anerkannt werden.
  • Nachweis ausreichender (= Note 4*) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts.
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0* und

Der Nachweis der Englischkenntnisse kann druch die Englischnote erbracht werden

  • im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule
  • oder einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für
  • den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder
  • durch ein vom Staatsministerium anerkanntes Englisch-Zertifikat (KMK Zertifikat Englisch Stufe B1 oder B2).

Der mittlere Schulabschluss wird in das Abschlusszeugnis der Berufsschule eingetragen. Hat der Schüler noch keinen mittleren Schulabschluss, erfolgt die Eintragung von Amts wegen durch die Berufsschule. Hat der Schüler bereits einen mittleren Schulabschluss, kann er diesen verbessern. Die Wahrnehmung der Verbesserungsmöglichkeit erfolgt auf Antrag des Schülers.

* Gilt seit dem Schuljahr 2010/2011. Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 und befriedigenden Englischkenntnissen (Note mindestens 3,0) verliehen werden.

Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (QUABI)

Der QUABI ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wertet die überdurchschnittlichen Leistungen im Berufsabschluss in Kombination mit dem Qualfizierenden Hauptschulabschluss auf.

Der QUABI setzt sich zusammen aus dem

  • Qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) und
  • einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss.

Die Hauptschule stellt auf Antrag das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss aus.  Zuständig ist die Hauptschule, an der der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben worden ist.

Notwendige Voraussetzungen sind

  • der Qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali),
  • ein überdurchschnittlicher Berufsabschluss (d. h. Gesamtnote von mindestens 3 im Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Berufsausbildung
  • mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren),
  • ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse.
  • Anstelle von Kenntnissen in Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Fremdsprache, z. B. Russisch, anerkannt werden.

Befriedigende Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch die Note "befriedigend" in diesem Fach

  • im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als 1. Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder
  • einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für
  • den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule im Pflichtfach oder Wahlfach.

Hauptschulabschluss

Besitzt ein Schüler noch keinen erfolgreichen Hauptschulabschluss, kann er diesen an der Berufsschule erwerben. Schließt der Schüler die Berufsschule mit Erfolg ab, d. h. erhält er ein Abschlusszeugnis der Berufsschule, kann der Hauptschulabschluss im Abschlusszeugnis der Berufsschule eingetragen werden. Dies muss der Schüler beantragen. Das Erreichen des Hauptschulabschlusses an der Berufsschule ist unabhängig vom Bestehen der beruflichen Abschlussprüfung an der jeweiligen Kammer.

Stand: 13.04.2018

Können Sie die Schule aus Krankheit, Unfall o. Ä. nicht besuchen, sind Sie dazu verpflichtet, die Schule und Ihren Ausbildungsbetrieb darüber bis 8:00 Uhr zu informieren.

Hierfür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Abwesenheit über die Untis-App melden

Laden Sie sich die Untis-App im Google-Play-Store (Android) oder im App-Store von Apple herunter.

Die Zugangsdaten erhalten Sie am Anfang des Schuljahres. Beachten Sie hierbei die Hinweise auf dieser Seite.

1. Nach dem Aufrufen wählen Sie unten den Menüpunkt "Info-Center".

Untis Mobile 1

2. Wählen Sie den Menüpunkt "Meine Abwesenheiten".

Untis Mobile 2

3. Wählen Sie oben rechts das Plus-Symbol aus.

Untis Mobile 3

4. Nach der Eingabe von Beginn, Ende, Abwesenheitsgrund und ggf. einer Notiz als Hinweis für die Schule wählen Sie oben rechts den Haken aus.

Untis Mobile 4

Telefonische Benachrichtigung

Alternativ rufen Sie in der Schule an.

Staatliche Berufsschule Lichtenfels
Goldbergstraße 5
96215 Lichtenfels
Telefon: 09571 9574-0
Telefax: 09571 9574-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Entschuldigung

Außerdem müssen Sie Ihrem Klassenlehrer zeitnah eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses muss der Ausbildungsbetrieb abgezeichnet haben (Stempel und Unterschrift). Bei minderjährigen Schülern haben zusätzlich die Eltern zu unterzeichnen.

Beurlaubung

In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung von einem Schultag möglich. In einem solchen Fall müssen Sie rechtzeitig einen Beurlaubungsantrag stellen. Der Ausbildungsbetrieb muss den Antrag abzeichnen (Stempel und Unterschrift). Nach der Befürwortung oder Ablehnung durch den Klassenleiter entscheidet die Schulleitung nach eingehender Prüfung über die Genehmigung des Antrags.

Bei betriebsbedingter Abwesenheit hat der Ausbildungsbetrieb den Antrag auf Befreiung des Schülers vom Unterricht rechtzeitig dem Klassenleiter zur Befürwortung sowie der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen.

Stand: 06.09.2021

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen.

Die Schulpflicht dauert 12 Jahre (Art. 35 Abs. 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht, die nach neun Schuljahren beendet ist (Art. 37 Abs. 3 BayEUG) und in die Berufsschulpflicht, die durch den Besuch der Berufsschule erfüllt wird.

Berufsschulpflicht

Die Berufsschule ist Pflichtschule für alle, die in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung stehen; ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung.

Grundsätzlich endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Berufsschulpflicht endet jedoch mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem der Auszubildende das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Auch Schulabgänger ohne mittleren Schulabschluss, die kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind berufsschulpflichtig.

Berufsschulberechtigung

Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt (Art. 40 Abs.1 BayEUG). Umschüler für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Umschulungsvertrag nach § 47 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes haben das Recht, am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen (Art. 10 Abs. 2 BayEUG).

Stand: 17.02.2011

Neueröffnung Schul Bistro

Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog. Oft werden in Typoblindtexte auch fremdsprachige Satzteile eingebaut (AVAIL® and Wefox™ are testing aussi la Kerning), um die Wirkung in anderen Sprachen zu testen.

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Dies ist ein Typoblindtext. An ihm kann man sehen, ob alle Buchstaben da sind und wie sie aussehen. Manchmal benutzt man Worte wie Hamburgefonts, Rafgenduks oder Handgloves, um Schriften zu testen. Manchmal Sätze, die alle Buchstaben des Alphabets enthalten - man nennt diese Sätze »Pangrams«. Sehr bekannt ist dieser: The quick brown fox jumps over the lazy old dog.

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Unterrichtstage - Blockpläne

Unterrichtstage

Hier finden Sie die Blockpläne für die jeweiligen Schuljahre und Klassen aus allen Bereichen.

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Anmeldung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich an der Berufsschule Lichtenfels anzumelden.

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