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Hausordnung

1 Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt innerhalb der gesamten Schulanlage für Schüler, Teilnehmer an Kursen,

Lehrgängen, Prüfungen sowie sonstigen Veranstaltungen.

2 Grundsätze

2.1 Jeder Schüler muss sich in die Schul- bzw. Klassengemeinschaft einordnen. Der Ruf unserer 

Schule bzw. einer Klasse wird vom Verhalten jedes einzelnen Schülers mitbestimmt. 

2.2 Im Rahmen des Schullebens haben die Schüler die Anordnungen des Schulleiters, der Lehr- kräfte, des Verwaltungspersonals und des Hausmeisters zu befolgen.

2.3 Nur wiederverschließbare Flaschen und Becher dürfen mit in die Klassenzimmer genommen werden. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes verantwortlich. Bei schuldhaften Beschädigungen und Verunreinigungen ist der betreffende Schüler schadenersatzpflichtig.

2.4 Das Telefonieren oder vernehmbare Musikhören im Schulgebäude ist nicht gestattet. Im Klas-

senzimmer sind Mobiltelefone und alle anderen elektronischen Speichermedien grundsätzlich 

im abgeschalteten Zustand aufzubewahren (Art. 56 Abs. 5 BayEUG). Bei Prüfungen sind Mo-

biltelefone nicht erlaubt.

2.5. Das Aufladen von elektronischen Medien und E-Scootern am Stromnetz der Schule ist unter-

sagt und wird entsprechend geahndet.

2.6 Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Schulgelände

untersagt. 

3 Unterrichtsorganisation

3.1 Der Unterricht beginnt immer pünktlich.

3.2 Während der Pausen und in Zwischenstunden sind die Klassenzimmer zu verlassen und von der Lehrkraft zu verschließen.

3.3 Nach Unterrichtsende sind die Klassenzimmer aufzuräumen, die Stühle hochzustellen, das Licht auszuschalten sowie die Fenster zu schließen. Ebenso sind die Wandtafeln nach Unterrichtsende zu reinigen. Verantwortlich hierfür ist der Ordnungsdienst, der vom Klassenleiter eingeteilt wird.

3.4 Im Notfall sind die Klassenzimmer nach dem bekannt gegebenen Fluchtplan zu räumen. 

4 Unterrichtsversäumnisse

4.1 Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer verbindlichen sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich vor 08:00 Uhr unter Angabe des Grundes über die Untis-App oder per E-Mail an den Klassenleiter zu verständigen.

4.2 Eine schriftliche Mitteilung ist unverzüglich nachzureichen.

4.3 Muss ein Schüler vorzeitig den Unterricht verlassen (z. B. Krankheit), holt er sich das entsprechende Abmeldeformular und legt es der Lehrkraft der laufenden oder der folgenden Unterrichtsstunde zur Unterschrift vor. 

4.4 Eine Beurlaubung vom Unterricht kann nur in Ausnahmefällen durch die Schulleitung genehmigt werden. Dies ist rechtzeitig zu beantragen.

5 Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung werden nach Art. 86 BayEUG Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen.

gez. Dr. Joachim Selzam

Oberstudiendirektor, Schulleiter

Stand: September 2023

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