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Schulabschluss

Erwerb von Schulabschlüssen an der Berufsschule

Zeugnis

Der Abschluss steht am Ende einer Schullaufbahn. Er eröffnet viele Möglichkeiten, etwa den Zugang zu einer weiterführenden Schule. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite vor, welche weiteren Abschlüsse mit dem eigentlichen Berufsabschluss erworben werden können - und wie man sie erreicht.

Abschlüsse 120911

Der mittlere Schulabschluss der Berufsschule

Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsschule müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Zuerkennung erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Teilleistungen nachgewiesen werden:

  • Anstelle von Kenntnissen in Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Fremdsprache, z. B. Russisch, anerkannt werden.
  • Nachweis ausreichender (= Note 4*) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts.
  • abgeschlossene Berufsausbildung und
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0* und

Der Nachweis der Englischkenntnisse kann druch die Englischnote erbracht werden

  • im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule
  • oder einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für
  • den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder
  • durch ein vom Staatsministerium anerkanntes Englisch-Zertifikat (KMK Zertifikat Englisch Stufe B1 oder B2).

Der mittlere Schulabschluss wird in das Abschlusszeugnis der Berufsschule eingetragen. Hat der Schüler noch keinen mittleren Schulabschluss, erfolgt die Eintragung von Amts wegen durch die Berufsschule. Hat der Schüler bereits einen mittleren Schulabschluss, kann er diesen verbessern. Die Wahrnehmung der Verbesserungsmöglichkeit erfolgt auf Antrag des Schülers.

* Gilt seit dem Schuljahr 2010/2011. Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2010 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 und befriedigenden Englischkenntnissen (Note mindestens 3,0) verliehen werden.

Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (QUABI)

Der QUABI ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wertet die überdurchschnittlichen Leistungen im Berufsabschluss in Kombination mit dem Qualfizierenden Hauptschulabschluss auf.

Der QUABI setzt sich zusammen aus dem

  • Qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) und
  • einem überdurchschnittlichen Berufsabschluss.

Die Hauptschule stellt auf Antrag das Zeugnis über den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss aus.  Zuständig ist die Hauptschule, an der der qualifizierende Hauptschulabschluss erworben worden ist.

Notwendige Voraussetzungen sind

  • der Qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali),
  • ein überdurchschnittlicher Berufsabschluss (d. h. Gesamtnote von mindestens 3 im Abschlusszeugnis einer staatlich anerkannten Berufsausbildung
  • mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren),
  • ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse.
  • Anstelle von Kenntnissen in Englisch kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine weitere Fremdsprache, z. B. Russisch, anerkannt werden.

Befriedigende Englischkenntnisse werden nachgewiesen durch die Note "befriedigend" in diesem Fach

  • im Abschlusszeugnis einer Hauptschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder
  • im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als 1. Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder
  • einer Schule besonderer Art oder
  • im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für
  • den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder
  • im Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule im Pflichtfach oder Wahlfach.

Hauptschulabschluss

Besitzt ein Schüler noch keinen erfolgreichen Hauptschulabschluss, kann er diesen an der Berufsschule erwerben. Schließt der Schüler die Berufsschule mit Erfolg ab, d. h. erhält er ein Abschlusszeugnis der Berufsschule, kann der Hauptschulabschluss im Abschlusszeugnis der Berufsschule eingetragen werden. Dies muss der Schüler beantragen. Das Erreichen des Hauptschulabschlusses an der Berufsschule ist unabhängig vom Bestehen der beruflichen Abschlussprüfung an der jeweiligen Kammer.

Stand: 13.04.2018

Unterrichtstage - Blockpläne

Unterrichtstage

Hier finden Sie die Blockpläne für die jeweiligen Schuljahre und Klassen aus allen Bereichen.

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